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Lenningen Open - Ein voller Erfolg!

Am 18. Juni 2025 fand die Lenningen Open statt, eine spannende Gewerbeschau, bei der die Walter Falk GmbH mit dabei war. Wir hatten die Gelegenheit, viele interessante Gespräche zu führen und wertvolle Kontakte zu knüpfen. Die Veranstaltung hinterließ bei uns tolle Eindrücke, und wir sind begeistert von dem regen Austausch und den vielfältigen Eindrücken, die wir sammeln konnten. Es war ein rundum gelungener Tag!

BWT-Spendenlauf - Wir waren dabei!

Am BWT-Spendenlauf war die Walter Falk GmbH mit dabei. Es war eine tolle Spendenaktion, bei der wir für den Brunnenbau in Afrika liefen. Für sechs gelaufene Kilometer wurden 6,00 Euro gespendet, was uns motiviert hat, unser Bestes zu geben. Es hat viel Spaß gemacht, gemeinsam für einen guten Zweck zu laufen und dabei Gutes zu tun. Insgesamt war es eine schöne Erfahrung, bei der wir nicht nur sportlich aktiv waren, sondern auch einen Beitrag für eine wichtige Sache geleistet haben.

Teilnahme an der Schulung nach §63 AwSV.

Wir haben an der Schulung nach § 63 AwSv für betrieblich verantwortliche Personen nach § 62 AwSV erfolgreich teilgenommen.

Walter Falk GmbH - Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb nach § 62 AwSV. Und das schon seit über 20 Jahren

Für die Zertifizierung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV ist die Mitgliedschaft in einer Überwachungsgemeinschaft erforderlich.

Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung

Die gesetzlichen Regelungen zum Umweltschutz haben sich im August 2017 durch das Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geändert. Dabei war die Zielsetzung des Gesetzgebers, eine bundeseinheitliche Regelung anstelle der bisherigen 16 Länderverordnungen zu schaffen.

Hier ein Auszug, was Sie als Betreiber eines Heizöltanks beachten müssen:

Regelmäßige Kontrolle
- Nehmen Sie Ihren Tank mehrmals im Jahr in Augenschein

Dokumentation
- Als Betreiber eines Heizöltanks haben Sie eine Anlagendokumentation zu führen

Prüfung durch Sachverständige
- Sie haben Heizöltanks vor der Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen

Befüllung
Bitte beachten Sie, dass für eine ordnungsgemäße Befüllung des Heizöltanks einige Regeln gelten:
- Ihre Tankanlage muss in einem optisch und technisch guten Zustand sein
- Dem Tankwagenfahrer ist der freie Zugang zur Heizungs- und Tankanlage zu gewähren

Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: www.zukunftsheizen.de

oder als PDF-Dokument zum Downloaden:
Faltblatt Tank-Betreiberpflichten (1,9 MB)

oder fragen Sie uns:

Die Walter Falk GmbH - Ihr Fachbetrieb für Heizölverbraucheranlagen.